Arbeitslosengeld, Mieteinkommen und Auslandsbeschäftigung |
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21. März 2015 |
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Gast |
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3 Kommentare |
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war bis Juni arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld , danach trat ich in Deutschland eine Arbeitstelle an, Meine Familie wohnt weiter in Österreich, dazu habe ich ein Mieteinkommen von einer Immobilie in Österreich.
Zusätzlich machte ich eine Arbeitsprobe von 0,5 Monaten die vom AMS bezahlt wurde.
Das Einkommen aus Deutschland fällt unter das DBA und erzeugt einen Progressionsvorbehalt.
Unselbstständiges Einkommen hatte ich in diesem Jahr in Österreich nicht.
Wie wird die Steuer für das Arbeitslosengeld berechnet?
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Mag. Peter Knöll schrieb am 21. März 2015 folgendes: |
Das Arbeitlosengeld ist grundsätzlich nach § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG steuerbefreit. Für die Berechnung der Steuersatzes wird jedoch so getan als ob Sie das in Deutschland bezogene laufende Entgelt auch wärend des Arbeitlosengeldbezuges erhalten hätten. Aufgrund der Hochrechnung wird ein erhöhter Durchschnittssteuersatz ermittelt, der auf das steuerpflichtige Einkommen (hier: nur Vermietungseinkünfte) angewendet wird.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Gast10 schrieb am 30. Mai 2015 folgendes: |
Sg. Mag. Knöll,
Ich beziehe Arbeitslosengeld und habe zusätzlich € 300,- Einkommen von einem Verein als Aufwandsentschädigung(< Geringfügigkeitsgrenze 405,98). Wenn ich noch eine Mieteinnahme von € 400 habe, muss mein Arbeitslosengeld nach Geringfügigkeitsgrenze |
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Gast10 schrieb am 26. Mai 2015 folgendes: |
Sg. Mag. Knöll,
Ich beziehe Arbeitslosengeld gemäß Höchstbeitragsgrundlage und habe zusätzlich noch € 305,98 Aufwandsentschädigung (
Ich werde mich auf Ihre geschätzte Antwort sehr freuen. |
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