Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Arbeitslosengeld, Mieteinkommen und Auslandsbeschäftigung


21. März 2015 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich war bis Juni arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld , danach trat ich in Deutschland eine Arbeitstelle an, Meine Familie wohnt weiter in Österreich, dazu habe ich ein Mieteinkommen von einer Immobilie in Österreich.
Zusätzlich machte ich eine Arbeitsprobe von 0,5 Monaten die vom AMS bezahlt wurde.
Das Einkommen aus Deutschland fällt unter das DBA und erzeugt einen Progressionsvorbehalt.
Unselbstständiges Einkommen hatte ich in diesem Jahr in Österreich nicht.

Wie wird die Steuer für das Arbeitslosengeld berechnet?

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   21. März 2015 folgendes:
Das Arbeitlosengeld ist grundsätzlich nach § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG steuerbefreit. Für die Berechnung der Steuersatzes wird jedoch so getan als ob Sie das in Deutschland bezogene laufende Entgelt auch wärend des Arbeitlosengeldbezuges erhalten hätten. Aufgrund der Hochrechnung wird ein erhöhter Durchschnittssteuersatz ermittelt, der auf das steuerpflichtige Einkommen (hier: nur Vermietungseinkünfte) angewendet wird.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Gast10 schrieb am   30. Mai 2015 folgendes:
Sg. Mag. Knöll,

Ich beziehe Arbeitslosengeld und habe zusätzlich € 300,- Einkommen von einem Verein als Aufwandsentschädigung(< Geringfügigkeitsgrenze 405,98). Wenn ich noch eine Mieteinnahme von € 400 habe, muss mein Arbeitslosengeld nach Geringfügigkeitsgrenze
 
 Gast10 schrieb am   26. Mai 2015 folgendes:
Sg. Mag. Knöll,
Ich beziehe Arbeitslosengeld gemäß Höchstbeitragsgrundlage und habe zusätzlich noch € 305,98 Aufwandsentschädigung ( Ich werde mich auf Ihre geschätzte Antwort sehr freuen.
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at