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21. März 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo
Man hat mir gesagt wenn ich einen Gewerbeschein im Direktvertrieb habe kann ich Handy und Internet zu einem gewissen Prozentsatz auch absetzen weil ich das für meine arbeit ja brauche. Nur wieviel Prozent darf ich da mitreinnehmen von den Handy und Internetkosten?
Lg
Danke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   22. März 2015 folgendes:
Sehr gehrte Frau Obermayer

Das Finanzamt geht von einem 40%igen Privatanteil aus .

Es kommt auf Ihr berufliches Verhalten an, WIEIVIEL Sie beruflich nutzen (haben Sie ein zweites privates Handy, Einzelgesprächsnachweis) , es ist daher mit der entsprechenden nachvollziehbaren Argumentation eventuell ein geringerer Privatanteil möglich

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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