GSVG Beiträge (Nachzahlung) steuerlich geltend machen, obwohl nicht mehr selbstständig? |
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21. März 2015 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Hallo!
Ich war die letzten Jahre selbständig und habe mit 01.01.2015 mein Gewerbe
ruhend gemeldet! Habe also keine selbständigen Einkünfte mehr!
Leider habe ich jetzt klarerweise mit Nachzahlungen der GSVG zu rechnen!
Seit 01.01.2015 bin ich unselbständig erwerbstätig, kann ich diese GSVG
Nachzahlungen nun in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen?
Würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Holger Leprich
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Stb Michael BRAUN schrieb am 22. März 2015 folgendes: |
Ergänzend sei noch anzumerken, dass dies im Jahre 2015 nur möglich ist, wenn die Nachzahlung bei der Ermittlung des Übergangsgewinnes und Aufgabegewinnes 2014 noch nicht berücksichtigt wurde
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mag. Peter Knöll schrieb am 22. März 2015 folgendes: |
Richtigerweise ist die berechnete SVA-Nachzahlung beim Übergangsgewinn bzw. beim Aufgabegewinn zu berücksichtigen. Passiert dabei ein Fehler, ist eine entsprechende Bilanzberichtigung vorzunehmen.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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