Deutlich höhere Steuerbelastung bei selbstständiger Tätigkeit? |
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23. März 2015 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Ich bin derzeit als Softwareentwickler tätig und überlege mich als Freelancer selbstständig zu machen. Ich versuche mir gerade auszurechnen wie viel ich als Selbstständiger einnehmen müsste um Netto die gleiche Summe einzunehmen wie derzeit als Angestellter. So ganz vertraue ich meinen Berechnungen nicht, da die Beträge aus meiner Sicht ungewöhnlich stark auseinanderliegen.
Ich schreibe einfach mal kurz wie ich auf meine Zahlen komme, vielleicht könnte mir jemand der sich auskennt sagen ob ich irgendwo einen groben Fehler gemacht habe.
Als Angestellter verdiene ich derzeit ca. 50.000 Brutto, was ca. 31.600 Netto entspricht.
Wenn ich nun als Selbstständiger 50.000 einnehmen muss ich erst mal 20% Umsatzsteuer zahlen. Bleiben noch 40.000 übrig. Diese 40.000 habe ich in Online Rechner für Einkommenssteuer (http://www.online-rechner.at/einkommensteuer) und Sozialversicherung (http://onlinerechner.haude.at/GSVGRechner) eingegeben und komme auf Abzuge in Höhe von 11.592,14 und 11.178,84 Euro. Bleiben also noch 17.230 Euro.
Das heißt ich würde als Selbstständiger bei gleichen Brutto Einnahmen, Netto über 14.000 Euro weniger einnehmen. Kann das sein?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 23. März 2015 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Weichl
Die Umsatzsteuer würde ich aus der Berechnung rauslassen, da Sie diese an Ihre Kunden in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen (hier wäre wichtig, zu wissen, WER Ihre Kunden sind)
Einkommensteuer ist die selbe wie bei Angestellten.
Der Unterschied zwischen angestellt und selbständig bei der Sozialversicherung liegt daran, dass Sie als selbständiger alle Beiträge leisten und als Angestellter wird Ihnen nur ein Teil davon in Abzug gebracht, der Rest wird vom Dienstgeber abgezogen. Allerdings müssen Sie bedenken, dass die Bemessungsgrundlage der SVA (für Selbständige) der Gewinn (und nicht die Einnahmen) ist
Die meisten Steuerberater bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an. Wir gestalten diese so, dass Sie die wichtigsten allgemeinen Informationen betreffend Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Herr Pfeiffer schrieb am 26. März 2015 folgendes: |
Gleich vorweg - ich bin kein Steuerberater, aber gerade in einer ähnlichen Situation.
Deine Berechnung kann schon stimmen (ohne sie jetzt überprüft zu haben). Du musst bedenken, dass in einem Dienstnehmerverhältnis für den Dienstgeber noch der Dienstgeberanteil der SV plus sämtliche Infrastruktur dazukommst.
D.h. du kommst ihm ja wesentlich teurer, als dein Bruttogehalt. Genau diese Kosten musst du für dich als Selbstständiger zu deinem Gehalt dazurechnen - also mehr verlangen.
Beste Grüße |
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