Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Jahr 2013 als freischaffende Künstlerin aus Deutschland zum ersten Mal für ca 2 Monate in Wien am Theater gearbeitet und von meinem Honorar die Hälfte als österreichische Steuer abgezogen bekommen.Ich habe daraufhin jetzt meine Steuerberaterin in Deutschland bemüht um diese Einkommenssteuer zurück zubekommen.Sie konnte mir jedoch nicht weiterhelfen. Auch das Finanzamt in Deutschland konnte mein Anliegen nicht bearbeiten und fühlt sich nicht zuständig.Welche Schritte sind zu gehen? Muß ich einen österreichischen Steuerberater bemühen,oder sollte ich mich gleich ans Finanzamt in Wien wenden? Dann,an welches?Und welche Unterlagen benötigt das Finanzamt,
um mein Anliegen zu bearbeiten? Ich bin nicht in Österreich gemeldet,oder wohnhaft.
Mit freundlichen Grüßen
A. Heil
Mag. Peter Knöll schrieb am 30. März 2015 folgendes:
Da Sie in Österreich weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, gelten Sie als beschränkt steuerpflichtig in Österreich. Auch beschränkt steuerpflichtige Personen können Ihre Einkünfte in Österreich erklären und dabei inlandsbezogene Ausgaben geltend machen.
Dazu wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater Ihres Vertrauens.
Guten Tag,
Besteuerung von Aktiendepots bei Inanspruchnahme einer Österreichen oder Deutschen Bank im Falle der in Österr. steuerpflichtigen Person und alternativ der in Österr. nicht steuerpflichtigen Person.
Danke
Mag. Peter Knöll schrieb am 31. März 2015 folgendes: