Personalverrechnung - Hilflos |
|
31. März 2015 |
|
Gast |
|
1 Kommentar |
|
Kommentar schreiben |
|
Liebe Leute,
ich arbeite in einem Dienstleistungsunternehmen, und bin dort für 24 Stunden angestellt. Ich verdiene knapp 1.100€ netto.
Nun das Problem: Ich habe mündlich - jedoch vor Zeugen mit der Geschäftsleitung ausgemacht, dass ich für die Mehrstunden! (da mir ja keine Überstunden verrechnet werden können, wieso weiß ich nicht) nicht mit einem Zeitausgleich vergolten werde, sondern das ich es ausbezahlt bekomme. Und zwar Lohnsteuer und SV schonend.
Gedacht war: Dass ich pro Monat einen Teil meiner Mehrstunden auf mein Gehalt verrechnet bekomme, währenddessen keine Mehrstunden mehr aufbaue und ja.
In der Praxis: Leider wurde ich "vergessen" - was nebenbei auch meine Schuld ist. Die Personalchefin erklärte mir abweisend per Telefon! dass ich meine Mehrstunden nur im GANZEN ausbezahlt bekommen kann, weil ich Teilzeit angestellt bin. Dadurch bekomme ich lt. Lohnzettel ein Brutto Gehalt von über 2.215,50€. Netto sieht das "sparende" so aus, dass ich 1.500 € bekomme.
Die 200 Überstunden die ich gemacht habe - NUR WEGEN DER OBEN DARGESTELLTEN ABMACHUNG, hat sich als veräppelung und ausnützung herausgestellt. Nebenbei ist die Geschäftsleitung die ganze Zeit nicht zu sprechen. Mittlerweile habe ich 3000€ dank dieser Art von Auszahlung an die Steuer verloren und gesamt genau 480€ davon auf mein Konto bekommen.
Ich bin verzweifelt, weder weiß ich was ich da machen kann, noch wohin ich mich diesbezüglich wenden könnte. 1. war das ein mündlicher - bindender Vertrag vor Zeugen, 2. wurde mir das sogar schriftlich! per Mail zugesichert!
Und ich WEISS das man das sehrwohl auf die Monate verteilen kann, das ich zB. je 200€ pro Monat dazu bekomme, auf mein Gehalt, davon natürlich abgaben an die LST und die SV. Aber die Personalverrechnung meint dazu nur dass das Steuerhinterziehung wäre, und sowieso nicht machbar.
Ich wäre für jeden guten Rat mehr als dankbar!
Liebe Grüße,
mehr als verzweifelte Frau Vendeg
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 02. April 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Vendegg
Ich würde mich an Ihrer Stelle an die Arbeiterkammer wenden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|