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Noch keine UID erhalten. Kann ich schon Rechnungen stellen?


15. April 2015 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich habe beim Finanzamt eine UID beantragt, diese aber noch nicht erhalten. Muss ich nun warten bis mir das Finanzamt die UID erteilt bevor ich Rechnungen mit Umsatzsteuer stellen darf? Oder kann ich die UID auf der Rechnung vorerst weglassen und sie nachreichen sobald sie mir erteilt wurde?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. April 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Daniel

Ihre UID Nummer ist für den Rechnungsempfänger wichtig (denn nur so hat dieser einen Vorsteuerabzug)- für Sie hat eine Rechnung mit UID Nummer von Ihnen die selbe Auswirkungen wie eine Rechnung ohne UID Nummer

Sie können bereits Rechnungen erstellen, auf dieser Rechnung den Vermerk "UID Nummer bereits beantragt" oder ähnliches anführen, und sobald die UID vergeben wurde, die Rechnung berichtigen. Oder Sie warten auf die UID Nummer und erstellen dann von Anfang an richtige Rechnungen.
Eine Möglichkeit besteht auch (zwecks besserer Kundenbindung) sich mit Ihren Lieferanten abzusprechen, welche Vorgehensweise für beide Seiten besser ist.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr Fragesteller schrieb am   20. April 2015 folgendes:
Vielen Dank für Ihre Auskunft Herr Braun!
 
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