Hi, sind Börsenbriefe absetzbar - z.b. unter Fachliteratur? Eine bodenlose Frechheit finde ich dass die 25% Steuer auf Aktiengewinne zu zahlen sind ohne dass die Gebühren berücksichtigt werden, so kann es vorkommen dass ich einen Gewinn versteuern muss der eigentlich ein Verlust ist, gibt es dazu eigentlich Anfechtungen oder ähnliches?
Danke
vg
Müller