Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich einer Steuerprüfung meiner GmbH wurden Lizenzgebühren, die von der GmbH noch nicht bezahlt wurden in meiner Steuererkläung als Einnahmen- und Ausgaben-Steuerpflichtiger als zugeflossen behandelt und ich musste die USt. und die Einkommensteuer dafür bezahlen.
Die GmbH hat aber keine entsprechenden Einnahmen mehr und kann daher die von mir bereits versteuerten Lizenzen nicht bezahlen, seit 2009.
Seit 2014 gibt es ja jetzt auch für einen Steuerpflichtigen die Möglichkeit Bescheide wiederaufzunehmen. Reicht mein Argument einer Nichtbezahlung als neue Tatsache aus?
Vielen Dank für eine Nachricht und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Müller
Mag. Peter Knöll schrieb am 26. April 2015 folgendes:
Ihre Frage ist komplex und übersteigt bei Weitem den Rahmen dieses Forums. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich mit einem Steuerberater ihres Vertrauens in Verbindung setzen, damit Ihre Fragen seriös geklärt werden. Dazu stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.