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Frage zur Einkommensteuererklärung


26. April 2015 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit Juli 2015 Kleinstunternehmer (Einkünfte unter 4000 Euro).
Da ich heuer das erste Mal eine Steuererklärung abgeben muss, ersuche ich Sie um Ihre Hilfe bei meinen Fragen.

Bei den Internetkosten und Handykosten (Flatrate) kann man ja auch einen Teil der Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Habe allerdings gehört, dass da ein Privatanteil ausgeschieden werden muss.
Gibt es da einen Richtwert. Kann ich da z.B. 50% Privat und 50% dienstlich angeben?

Hinsichtlich PC habe ich einen eigenen Laptop fürs Arbeiten und einen für Privat. Kann ich da die Afa für den Dienstlaptop zur Gänze beanspruchen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre große Hilfe.

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   26. April 2015 folgendes:
Ich rate Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Frau Berger schrieb am   26. Jänner 2016 folgendes:
Liebes forum Team,

Neben meiner angestelltentätigkeit unterrichte ich in selbstständiger tätigkeit (einnahmen <1200 €). Ich bin nur noch einen mausklick vom absenden meiner einkommenssteuererklärung entfernt!! Stolperstein: Beilage E1a, 2. Angaben zum Betrieb. Was kreuze ich da an? ich habe eine einfache Einnahmen/Ausgaben Rechnung gemacht, wäre das gem. §4Abs 3. und was muss ich dann bei der ust ankreuzen? brutto oder nettosystem. Oder wäre das die Basispauscalierung gem. §17?
wäre toll, wenn mir jemand helfen kann!
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. Jänner 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Berger

Wenn Sie Ihren Gewinn lt. E1a gem den Vorschriften des § 4(3) ermittelt haben, müssen Sie das Kästchen "vollständige Einnahmen Ausgabenrechnung gem § 4(3) EStG" ankreuzen

sollten Sie Ihren Gewinn gem. § 17 EStG (ACHTUNG: Bindungswirkung beachten), müssen Sie das entsprechende Kästchen ankreuzen

Betreffend Brutto / Netto Verrechner:
kommt darauf an, WIE Sie Ihren Gewinn lt. E1a ermittelt haben und wie Sie dabei die Umsatzsteuer behandelt haben
Sollten Sie keine Umsatzsteuer verrechnen, und die Beträge netto eingegeben haben, ist eventuell brutto rechner anzukreuzen

Siehe auch Seite 8 vom Formular E2:
Die Auswahl „USt-Bruttosystem‟ oder „USt- Nettosystem‟ ist bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder bei einer Pauschalierung,
die einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Systematisch entspricht, stets anzugeben (siehe
dazu unter Anm. 18.3 und 18.4). Sind sämtliche Umsätze unecht umsatzsteuerbefreit
(zB Kleinunternehmer), ist „Bruttosystem‟
anzukreuzen


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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