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26. April 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren
Weshalb hat man bei der Arbeitnehmerveranlagung wenn man diesen durchführt mit einer Einkommensteuer Nachzahlung zu tun

Vorgeschichte Einzelunternehmem wurde in Konkurs von Finanzamtt geschickt danach privatkonkurs
Dies ist nun schon vier Jahre her und noch nie musste ich Einkommensteuer bezahlen
Seit heuer auf einmal schon

Kann mir jemand helfen?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   26. April 2015 folgendes:
Ehr geehrte Herr Vizekanzler

Ohne die näheren Hintergründe zu kennen (Inhalt Steuerbescheid), ist aufgrund Ihrer Angaben keine professionelle Information möglich.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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