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Steuerpflichtig?


20. Mai 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bin 26 Jahre, werde ein Studium Ende Juni abschließen und bin noch bei meinen Eltern mitversichert. Bisher habe ich mich noch nie mit Finanzfrage, Steuern und dergleichen auseinandersetzen müssen, weshalb ich jetzt wie der Ochs vor Tor stehe. Könnten Sie mir bitte einige Fragen beantworten?

Bis Juni erhalten mich meine Eltern, ich habe aber immer wieder kleinere Jobs gemacht. Ab September bin ich an einer Schule angestellt und verdiene dann.
Muss ich mein Einkommen (die kleinen Nebenjobs) versteuern oder eine Versicherung abschließen? Muss ich das Geld, das ich zum Leben von meinen Eltern bekomme versteuern, wenn ich dieses Jahr ein Einkommen von über 11 000 Euro habe (Geld der Eltern, Job an der Schule, Nebenjobs?)? Welche Einkommen (Nebenjob, Schule) muss ich selbst versteuern? Was passiert, wenn ich in einem Monat (bevor ich an der Schule angestellt werde) die Geringfügigkeitsgrenze von 405,98Euro übersteige? Reicht es, wenn ich erst am Ende des Jahres eine Steuererklärung mache?
Ich habe leider überhaupt keine Ahnung und die Informationen im Internet beantworten meine Fragen nur teilweise.

Ich wäre Ihnen unglaublich dankbar, wenn Sie mir helfen könnten!

Mit freundlichen Grüßen
FW


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   21. Mai 2015 folgendes:
Sehr geehrter Frau Wölf

Wenn Ihre GESAMTES Einkommen (OHNE Geld von Ihren Eltern, wenn es sich hierbei um gewöhnliche Zuwendungen handelt) im Jahr WENIGER als 11.000 EUR beträgt, fällt KEINE Steuer an.
Wenn Sie NEBEN der Anstellung in der Schule etwas dazuverdienen, ist dieser Zuverdienst bis 730 EUR im JAHR steuerfrei.

Bei der Anstellung erledigt die Steuer und Sozialversicherung Ihr Dienstgeber (Schule). Bei Ihrem Nebenjob kommt es auf den Nebenjob drauf an (freier Dienstnehmer oder Werkvertrag).

Die Einkommensteuererklärung (entweder freiwillig oder verpflichtend- je nachdem welche Einkommen Sie hatten) muss erst im nächsten Jahr eingereicht werden (bis April bzw. Ende Juni des Folgejahres)

Die meisten Steuerberater (auch ich) bieten eine kostenlose unverbindliche Erstberatung an, wo die allgemeinen Informationen betreffend Einkommensteuer und Sozialversicherung erläutern werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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