Kaufpreisrückerstattung gegen Warenrücknahme USt Retour
20. Mai 2015
Gast
Keine Kommentare
Kommentar schreiben
Guten Tag,
folgende Frage, die für Profis sehr wahrscheinlich routineübungen sind :D
Wenn ich ein verkauftes Produkt zurücknehme z.B. aufgrund eines defektes und dem Kunden den Verkaufspreis rückerstatte ist dort logischerweise auch die Ust enthalten. Da ich ja jedoch die Ust beim Verkauf an das Finanzamt bezahlt habe, muss ich diese ja auch wieder zurückbekommen, da ja sonst meine Kasse nicht stimmt. Wie geht man hier korrekt vor damit man die USt vom Finanzamt gutgeschrieben bekommt? Wie muss ich dies belegen?