Bei einer Einnahmen- Ausgaben Rechnung, sind ja die gewerblichen SV Beiträge ausgabewirksam anzusetzen, sind dann auch die Gutschriften der SVA ( Rechnungseinreichungen für Zahnarzt etc. ) auch in der EAR zu berücksichtigen ??
LG
Stb Michael BRAUN schrieb am 22. Mai 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Wolfgang S
Absetzbar sind nur die Beiträge zur Kranken- Pensions- und Unfallversicherung sowie die Beiträge zur Selbständigenvorsorge (und zwar Zahlungen und Gutschriften).
Kostenanteile für Arztbesuche und Kostenersätze für Arztbesuche sind NICHT absetzbar.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Mag. Peter Knöll schrieb am 22. Mai 2015 folgendes:
Weder bezahlte noch erhaltene Kostenersätze berühren Ihre steuerlichen Einkünfte. Derartige Zahlungsflüsse liegen grundsätzlich außerhalb der Einkunftsarten des EStG.