wir sind seit 2014 in einer neuen Genossenschaftswohung.
Dafür haben wir 2013 einen Genossenschaftsanteil von Eur 60.000 bezahlt.
Wie kann man den Genossenschaftsanteil (Schaffung von Wohnraum) steuerlich geltend machen?
Bzw. kann man diesen Betrag auch erst in der AVA für 2014 (da die AVA für 2013 schon gemacht wurde) geltend machen?
Bitte um umfangreiche Info.
Vielen Dank
Stb Michael BRAUN schrieb am 27. Mai 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Faxinger
Sie erhalten von der Genossenschaft einen Bestätigung über die Höhe der steuerlichen Beträge.
Diese können Sie dann in den betreffenden Jahr geltend machen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.