Schaden in Folge eines Einbruchs als aussergewöhnliche Belastung
15. Juni 2015
Gast
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Guten Tag,
darf ich die Kosten für den Ersatz von Schlössern und die Reaparatur von der Wohnungstür, die nach einem Einbruch enstanden sind, als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen?
- Schlösser waren unbrauchbar geworden, mussten ersetzt werden
- Es gab keine Versicherung
Falls dies möglich ist, wird dafür ein Selbstbehaltsbetrag berücksichtigt?
Danke!
MfG
Stb Michael BRAUN schrieb am 15. Juni 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr alkaplus ! Sehr geehrte Frau alkaplus
die Kosten könnenSie bei Ihrer Erklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen.
Allerdings ist ein Selbstbehalt (ca 8-12 % des Einkommens) zu berücksichtigen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.