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Schaden in Folge eines Einbruchs als aussergewöhnliche Belastung


15. Juni 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

darf ich die Kosten für den Ersatz von Schlössern und die Reaparatur von der Wohnungstür, die nach einem Einbruch enstanden sind, als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen?

- Schlösser waren unbrauchbar geworden, mussten ersetzt werden
- Es gab keine Versicherung

Falls dies möglich ist, wird dafür ein Selbstbehaltsbetrag berücksichtigt?

Danke!

MfG

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   15. Juni 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr alkaplus ! Sehr geehrte Frau alkaplus


die Kosten könnenSie bei Ihrer Erklärung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen.

Allerdings ist ein Selbstbehalt (ca 8-12 % des Einkommens) zu berücksichtigen

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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