Meine Frau und ich haben ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen, die dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent unterliegen. Da meine Frau damit weit unter der Einkommensgrenze von 11.000 Euro liegt nun die Frage ob Sie überhaupt eine Einkommensteuererklärung machen muss? Falls ja müssen dann die Beträge zwischen mir und meiner Frau aufgeteilt werden, oder gibt es die Möglichkeit den gesamten Betrag in meiner Einkommenserklärung aufzunehmen?
Herzlichen Dank!
Stb Michael BRAUN schrieb am 15. Juni 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Rem
Ja, beide müssen ein Steuererklärung einreichen (e1 und e1kv)
Bei Ihrer Frau ist eventuell von Vorteil, die Regelbesteuerungsoption auszuüben.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.