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Notariatshaftung


29. Juni 2015 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2013 ein Grundstück verkauft. Der Verfasser des KV (Notar) hat sich die erforderlichen Unterlagen für den Verkauf des Grundstücks selbst bei der Behörde eingeholt und die Immo-Est beim FA abgeführt. Im Frühjahr 2015 ist er bei der Durchsicht der Unterlagen draufgekommen, dass ein falscher Steuersatz von ihm herangezogen wurde. (kleiner Pauschalsteuersatz von 3,5% anstelle von 15% des Verkaufserlöses!) Wahrscheinlich wird an den Notar ein Haftungsbescheid vom FA ergehen. Greift hier die Berufshaftpflichtversicherung der Notare zur Gänze oder hat man nur "Anspruch" auf etw. Vertrauensschaden und ich muss den Differenzbetrag zur Gänze zahlen?

Mit freundlichen Grüßen


 
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