Ich habe von 2013 bis 2014 eine Universität in GB besucht und dort ein Masterstudium abgeschlossen und für diesen Zeitraum auch Studiengebühren bezahlt und das vorab, sprich 2013.
Meine Frage nun, kann ich die entstanden Kosten nun für 2015 bzw. 2016 steuerlich absetzen (da ich bis Juni 2015 keine steuerpflichtige Tätigkeit ausgeübt habe) oder geht dies nur in dem Jahr in dem die Kosten entstanden sind ?
Besten Dank !
Stb Michael BRAUN schrieb am 02. September 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Verena
Die Kosten können nur zum Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.