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beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht


01. Oktober 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!
Ich möchte gern wissen ob ich in meinem Fall unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich beantragen kann.
Folgende Konstellation: Arbeitsverhältnis in Deutschland - zur Zeit ruht, da ich für 2 Jahre in der Elternteilzeit bin, ohne Wohnsitz in Deutschland. Hauptwohnistz in einem anderen EU-Land. Nebenwohnistz in Österreich und Beginn einer selbstständiger Tätigkeit(Wohnsitzarzt). Ich werde also alle Einkünfte ausschließlich aus dieser selbständiger Tätigkeit erzielen.
Meine Fragen: Bin ich automatisch in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig, oder muss ich es beantragen?
Darf ich in Österreich als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden, wenn ich ein Arbeitsverhältnis in Deutschland habe?
Kann sich die persönliche Steuerpflicht im Laufe des Jahres ändern, oder ist es immer für ein Kalnedarjahr festgelegt?
Vielen Dank

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. Oktober 2015 folgendes:
Sobald Sie einen Wohnsitz in Ösrreich haben, sind Sie vom Gesetz her in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig

Sie können in Ö unbeschränkt steuerpflichtig sein und in D ein Arbeitsverhältnis nachgehen
Hier ist unter den Aspekt der Doppelbesteuerung interessant, wo Ihr Lebensmittelpunkt liegt

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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