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Nebenberuflich selbstständig


17. November 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich selbstständig machen, dies jedoch in einem ersten Schritt nur nebenberuflich für nächstes Jahr um zu sehen wie mein Geschäft anläuft.

Ich bin Vollzeit berufstätig und möchte einen onlineshop nebenbei aufbauen.

Meine Fragen sind nun:
Kann ich mein Arbeitszimmer zuhause in meiner Wohnung diesbezüglich als Aufwand geltend machen?
Kann ich Anlaufverluste in dem ersten Jahr direkt mit meinem Einkommen aus meinem Angestelltenverhältnis ausgleichen?
Ich werde aufgrund meiner Berufstätigkeit noch Unterstützung brauchen. Kann ich meine Frau auch geringfügig beschäftigen, die mir beim Aufbau hilft?

Herzlichen Dank!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   23. November 2015 folgendes:
Arbeitszimmer nur wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bildet.

Anlaufverluste können Sie gegenrechnen

Anstellung (ACHTUNG Pflichten - insbesondere Meldepflichten und Arbeitsaufzeichnungen- als Arbeitgeber beachten) nur wenn tatsächlich gearbeitet wird (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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