Ich habe 2015 einen Baugrund gekauft - kann ich von diesen Kosten bzw den Nebenkosten (Makler, Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer...) etwas steuerlich geltend machen und unter welcher Rubrik?
Anmerkung: es ist momentan nicht beabsichtung, zu bauen!
Stb Michael BRAUN schrieb am 28. Jänner 2016 folgendes:
Wenn Sie den Baugrund aus privater Veranlassung gekauft haben, dann können Sie diesen NICHT geltend machen
nur die Wohnraumschaffung ist steuerlich als Topfsonderausgabe absetzbar
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.