Sehr geehrte Damen und Herren, ich helfe meinen blinden Onkel bei seinen Steuerangelegenheiten. Er erhält durch die Verpachtung der Landwirtschaft eine Pachteinnahme, als Ausgabe hab ich nur die SV Versicherung der Bauern. Ist es richtig, dass ich dann von den verbleibenden Einnahmen noch die 13% Gewinnfreibetrag abziehen darf?