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Studiengebühren in Raten


11. Februar 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!
Ich Studiere derzeit an einer Privatuniversität und beginne nun selbstständig in dem Bereich zu arbeiten.
Zur Zeit zahle ich meiner Uni monatlich in Raten die Studiengebühren ab.
Auf welche Weise sind die Studiengebühren für mich von der Steuer absetzbar:

-> kann ich nur das absetzen, was ich in dem Jahr bezahlt habe, in dem ich zu arbeiten begonnen habe?
-> Kann ich auch Studiengebühren absetzen, die ich schon vorher bezahlt habe?

-> Und was zählt zur Berechnung für das Finanzamt, die Rechnung (Zahlungsaufforderung) oder muss ich mir eine Zahlungsbestätigung von der Uni dafür geben lassen?

Vielen Dank im Vorraus!!
Mit freundlichen Grüßen,
LF

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   17. Februar 2016 folgendes:
wichtig ist das ZAHLUNGSDATUM (Nachweis mittels Rechnung und Zahlung bzw. Zahlungsbestätigung)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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