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Arbeitnehmerveranlagung Umzug DE nach AT mit Wohnung in D (befristetes Arbeitsverhältnis)


19. April 2016 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses bei einem österreichischen Arbeitgeber, bin ich zum 1.6.2015 von Deutschland nach Österreich gezogen. Habe aber weiterhin aufgrund meiner Befristung noch meine Wohnung in Deutschland behalten und bin ca. ein Mal im Monat Heim gefahren. In Deutschland habe ich zuvor 2015 knapp drei Monate in einem nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis gearbeitet, sowie einen geringen Betrag selbstständig in Deutschland auf Steuernummer verdient.
Meine Fragen nun: Muss ich meine Einkünfte aus Deutschland bei der Arbeitnehmerveranlagung angeben?
Kann ich meinen Umzug nach Österreich, sowie meine Wohnung in Österreich und meine Heimfahrten nach Deutschland als Werbekosten absetzen?

Herzlichen Dank und
freundliche Grüße


 
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