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Kosten für Fortbildung mit dem Ziel eines Jobwechsels


23. April 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe im Jahr 2015 eine Fortbildung begonnen mit dem Ziel, einen neuen Job in einer anderen Branche zu erhalten. Es handelt sich dabei um einen Lehrgang an einem privaten Institut. Die Kosten betrugen in Summe ca. 2.600 Euro, die ich gänzlich selbst zu tragen hatte. Die Fortbildung läuft noch bis Mitte 2016. Die Kosten wurden in drei Teilzahlungen – zwei Zahlungen 2015, eine Zahlung 2016 – beglichen. Nach einer erfolgreichen Bewerbung habe ich mit 4. Jänner 2016 einen neuen Job in der angestrebten Branche begonnen. Die genannte Fortbildung war ein wesentliches Kriterium, dass ich diesen Job bekommen habe. Bis 31. Dezember 2015 war ich regulär bei meinem vorangegangenen Arbeitgeber beschäftigt.

Nun zu meinen Fragen:
Kann ich die beiden Teilzahlungen aus dem Jahr 2015 in der Arbeitnehmerveranlagung für 2015 geltend machen?
Kann ich die dritte Teilzahlung aus 2016 in der Arbeitnehmerveranlagung für 2016 geltend machen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
R.Knoll

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. April 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Knoll ! Sehr geehrte Frau Knoll !

Ja, können Sie (Umschulungskosten)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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