Bescheid über die Aufhebung des Einkommenssteuerbescheid vom FA bekommen |
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20. April 2016 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Ich habe vom Finanzamt eine Aufhebung des Einkommenssteuerbescheid für 2014 bekommen, darin wird meine Pendlerpauschale herabgesetzt.
Ich habe aber eine Erklärung/Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro ab 01.01.2014, die besagt, das die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf der überwiegenden Strecke nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Unterschrieben und in ausgedruckter Form vom 11.11.2014.
Das Finanzamt begründet, dass zum Einkommenssteuerbescheid neue Tatsachen hinzugekommen sind die eine Wiederaufnahme begründen.
Von wem, wenn nicht von mir?
Was kann bzw. ich jetzt gegen diesen Bescheid unternehmen?
Ich würde mich auf Antwort freuen
Danke
m.wog
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Stb Michael BRAUN schrieb am 24. April 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen beide Bescheide (Wiederausnahme und Sachbescheid) eine Bescheidbeschwerde einzubringen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 24. April 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat gegen beide Bescheide (Wiederausnahme und Sachbescheid) eine Bescheidbeschwerde einzubringen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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