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Freibetragsbescheid


03. Mai 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Als ich die Steuererklärung für das Jahr 2015 ausgefüllt habe, habe ich auch "Freibetragsbescheid 2017" bekommen.
Was passiert (a) wenn ich den Bescheid meinem Arbeitgeber schicke, und (b) wenn ich nichts mache?

Bekomme ich in beiden Fällen das Geld entweder vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt zurück?
Falls ja, wann soll ich das Gelb bekommen? Wenn ich die Steuererklärung für das Jahr 2016 mache?

Bitte um Erklärung.

Danke & LG
Max

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   04. Mai 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Max

Wenn Sie den Freibetragsbescheid an Ihren Dienstgeber weiterleiten, wird dieser bei Ihren laufenden Bezügen 2017 berücksichtigt (Sie bekommen daher monatlich bissi mehr netto ausbezahlt- je nach Höhe des Freibetrages).
Für dieses Jahr sind Sie dann verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen (und es kann zu einer Nachzahlung kommen)

Wenn Sie den Bescheid NICHT Ihrem Dienstgeber weiterleiten, wird dieser nicht bei Ihrer laufenden Auszahlung berücksichtigt.

es ist egal (Betrag ist gleich hoch; ist nur zeitlich verschoben), ob Sie den Freibetrag berücksichtigen und die tatsächliche Anpassung durch das Finanzamt durchführen oder ihn nicht berücksichtigen und dann bei der Jahreserklärung.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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