Eine Frage zur bilanziellen und steuerlichen Behandlung von Netzbereitstellungsentgelten: lt. EST-RL RZ 3125 unterliegen Netzbereitstellungsentgelte (anders als Netzzutrittsengelte) keiner Abschreibung. Was passiert nun mit diesem immateriellen Wirtschaftsgut, wenn z.B. der Vertrag gekündigt wird? Wo wird das bilanziell behandelt? Bleibt das WG dann im AVZ stehen? Danke