Ich arbeite seit 2012 als Neue Selbständige in der Kinderbetreuung. Ab dem kommenden Herbst (2016) werde ich voraussichtlich wieder als Angestellte in einem Kindergarten arbeiten. Da mich eine Familie allerdings weiterhin für ihre beiden Mädels benötigt, würde ich dieser Familie auch in Zukunft sehr gerne meine Unterstützung anbieten.
Ich werde im Kindergarten für 20-25 Stunden arbeiten und maximal 1300 Euro im Monat verdienen. Zusätzlich würde ich selbständig ca. 6 Wochenstunden betreuen und ein Jahreshonorar von ca. 4000.- erwirtschaften.
Muss ich in diesem Fall für meine selbständige Tätigkeit Abgaben entrichten? - Wie genau ist das geregelt?
Ich bitte Sie dahingendend um fachliche Information. Ich bedanke mich für Ihre Hilfe,
mlG
Tina Blaschke
Stb Michael BRAUN schrieb am 30. Mai 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Blaschke
Ja, wenn Sie neben Ihrer Anstellung mehr als 730 EUR im Jahr verdienen, ist Ihre Selbständigkeit steuerpflichtig.
Einkommensteuer pro Jahr ca. 870 EUR
siehe auch Angestellt- Selbständig- Rechner auf dieser Homepage http://www.wien-steuerberater.at/angestellt-selbstaendig-rechner.php )
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.