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16. Juni 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Angestellt eines Versicherungsmaklerbüros und beziehe dort ein Fixgehalt (14x).
Vereinzelt werden von mir zusätzlich Kunden über das Büro versichert, für die ich zusätzlich Provision erhalte. Diese Provision wird 1-2x im Jahr über die Gehaltsverrechnung zur Auszahlung gebracht.

Laut Auskunft des Arbeitgebers stellt diese Provision eine Erhöhung meines laufenden Gehalts dar und wird auch so versteuert.
Dies führt dazu, dass ich z.B. für einen Provisionsbetrag von €1.000 unter €500 ausbezahlt bekomme.
(also anstatt z.B. mit einem Brutto von €2.000 wird mit 3.000 das Nettogehalt berechnet)

Ist diese Vorgehensweise korrekt bzw. ggf. optimierbar?

Besten Dank im Voraus für Ihre Hilfe!


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Juni 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Frank

grundsätzlich scheint diese Vorgehensweise korrekt zu sein
Optimierbar ist alles (muss man sich aber im Detail anschauen)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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