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Werbungskosten wegen berufl. Umzug


17. Juni 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich bin aus beruflichen Gründen (Erstaufnahme einer Tätigkeit nach Studium) von Deutschland nach Österreich umgezogen.
Aus Gründen der Wohnungssuche bin ich 2 mal von Deutschland (Wohnsitz) nach Österreich gefahren um in Frage kommende Wohnungen zu suchen. Letztlich habe ich eine Wohnung (angemeldeter Wohnsitz) in Österreich gefunden über einen Makler .

Kann ich die Maklerprovision für die neue Wohnung in Österreich in voller Höhe als Werbungskosten ansetzen?
Die beiden "Suchfahrten" habe ich mit eigenem Pkw durchgeführt.
Kann ich auch für diese Fahrten zur Wohnungssuche einen entsprechenden Betrag in der Arbeitnehmerveranlagung/Einkommensteuer ansetzen, obwohl ich dazu ja keine Belege habe (eigener Pkw)?
Wenn ja, in welcher Höhe?



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   20. Juni 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Sepp

Die Kosten für den Markler und die weiteren Übersiedlungskosten (u.a. Fahrtkosten mit dem eigenen PKW, pro Kilometer 0,42 EUR) können als Werbungskosten in der österreichischen Steuererklärung geltend gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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