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Selbstaendige Taetigkeit fuer Bueger von Drittstaaten


01. Juli 2016 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Hallo,

mein Mann ist US-amerikanischer Staatsbuerger und wird mit mir Ende Juni mit einem Touristenvisum nach Wien kommen.
Dann wollen wir umgehend seinen Antrag fuer einen Aufenthaltstitel als Familienangehoeriger bei der MA35 stellen.

Er arbeitet hier in den USA selbstaendig als Webdesigner und Komponist und kann einige seiner Auftraege nach Oesterreich mit nehmen.

Meine Frage:
Ist es zulaessig, dass er in der Phase der Antragstellung (also solange er noch keine Arbeitsbewilligung in Oesterreich hat), diese nicht ortsgebundene selbstaendige Taetigkeit fuer amerikanische Auftraggeber auf oesterreichischem Boden durchfuehrt?

Ich wuerde davon ausgehen, dass das moeglich ist, und dass er, solange er sich noch nicht Oesterreich als Selbstaendiger bei der SVA melden kann, halt in den USA steuerpflichtig bleibt.

Waere fuer Auskuenfte zu dieser Frage sehr verbunden!

Mit herzlichem Dank,
Vera K



 
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