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Fachliteratur beim berufsbegleitenden Studium


01. Juli 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag! Neben meiner Arbeit gehe ich noch auf die UNI (Psychologie und Management) und kaufe sehr viele Bücher, die meiner Ansicht nach Fachliteratur sind, da ich sie ja für´s Studium verwende. Jährlich kommt da ein Betrag von ca. 300,00 Euro zusammen. Das Finanzamt will mir die Fachliteratur streichen, da Bücher für ein Studium angeblich nicht darunter fallen (.." Bücher sind für ein breites Publikum geeignet und nicht fachspezifisch....") Wenn Fachbücher für´s Studium nicht anerkannt werden, wann dann? Danke für Eure Info!

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   03. Juli 2016 folgendes:
Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht, sind als Werbungskosten absetzbar (zB Gesetzeskommentar eines Richters). Es genügt, wenn die Aufwendungen an sich - auch ohne konkret erkennbare Auswirkung auf die Einkünfte - geeignet sind, die Berufschancen zu erhalten oder zu verbessern.

Der Steuerpflichtige hat allerdings die Berufsbezogenheit der Literatur darzutun. Dabei kommt es auf den Inhalt der Literatur an. Literatur, die auch für nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse ist, stellt keine Werbungskosten dar.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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