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Freier Journalist - Steuerausgleich


01. Juli 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freier Journalist beim Radio. Übe die Tätigkeit seit Juni 2015 aus (im Jahr 2015 hatte ich davor Praktika ebenfalls beim Radio und anderen Medienunternehmen). Jetzt wollte ich online meine Steuererklärung abgeben, weiß mir allerdings nciht so recht zu behelfen. Die Vorberechnung hat ergeben, dass die von mir eingegebene Anzahl der bezugsaus-, pensionsauszahlenden Stellen kleiner ist als die Anzahl der Arbeitgeber der beim Finanzamt bereits gespeicherten Lohnzettel. Muss ich dahingehend noch etwas beachten?
Nun ist es auch so, dass mir ein Freund etwas von einer Ausgabenpauschale gesagt hat. Inwiefern lass ich diese in den Steuerausgleich einfließen. Finde mich dahingehend auf Finanzonline nicht sonderlich zurecht.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen!

MfG

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Juli 2016 folgendes:
Sie können bei den Lohnzettel nachschauen wieviele Lohnzettel vorhanden sind

Es gibt eine Werbungskosten Berufsgruppen Pauschale für Journalisten

Gerne bin ich Ihnen bei der Erstellung ihrer Erklärung behilflich

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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