Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind zusätzlich zu der Begünstigung nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt höchstens 86 Euro monatlich, steuerfrei. Wenn man einen All-in Vertrag bekommt, wo eine Grundeinstufung steht und der Rest als Mehrleistung definiert ist bzw. als Überzahlung, kann ich trotzdem diese EUR 86,- von Steuer durch Gehaltsverrechnung absetzten lassen? Gibt es diese Möglichkeit im All-in Vertrag, und wie kann man es formulieren, damit es gilt? Danke im Voraus!
mfg Frau Malina