Ich war bis Ende 2013 Selbstständig - seither bin ich nur angestellt. Ich habe noch ein Guthaben bei der SVA. Ich habe die Möglichkeit, mir dieses über einen schriftlich Antrag auszahlen zu lassen.
Falls ich mir dieses auszahlen lasse, muss ich dieses beim nächsten Steuerausgleich berücksichtigen? Bzw. was passiert sonst mit der Gutschrift?
Herzlichen Dank im Voraus!
Mfg Frau T.
Stb Michael BRAUN schrieb am 29. August 2016 folgendes:
Da sie die Ausgabe an die SV steuerlich berücksichtigt haben, ist auch die nachträgliche Gutschrift der SVA zu berücksichtigen (bereits bei der Gutschrift, nicht bei der Auszahlung)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.