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Wechsel von der Selbständigkeit ins Angestellten-Verhältnis


11. September 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo!
Ichwar die letzten JAhre selbständig, habe mir aber jetzt wieder einen Job als Angestellte gesucht, weil ich finanziell in meiner selbständigen Tätigkeit nicht ausgekommen bin. Für das Jahr 2016 habe ich ein Jahres-Einkommen von ca. 9 300 Euro. Ab Oktober beginne ich mit meinem Job als Angestellte und werde dann in den letzten drei Monaten des Jahres ca 4 200 Euro verdienen. Wie schaut das in meinem Fall mit den Steuern aus? Ichhoffe, dass Sie mir dahingehend weiterrhelfen können
Vielen herzlchen Dank,
mfG
Tina Blaschke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. September 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Blaschke

Sie müssen für das Jahr 2016 bis Ende April (wenn Sie die Erklärung elektronisch einreichen haben Sie bis Ende Juni Zeit) 2017 Ihre Einkommensteuererklärung einreichen (selbständige Tätigkeit und Anstellung).

Bei Ihrer Erklärung E1a müssen Sie einen Übergangsgewinn / verlust und eine Aufgabeverlust / gewinn ermitteln und in der Erklärung anführen.

Sollten Sie Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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