Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Steuerrecht > Einkommensteuer
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Fristenberechnung bei Spekulationsgeschäften


06. März 2012 Autor 1 Kommentar Kommentar schreiben
Gemäß der Regierungsvorlage des Stabilitätsgesetzes 2012 werden nunmehr die übrigen Spekulationstatbestände (nicht private Veräußerung von Kapitalvermögen oder Immobilien) im § 31 EStG erfasst.

§ 31 Abs 1 EStG soll folgendermaßen lauten: "Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wenn die Einkünfte nicht gemäß § 27 oder § 30 steuerlich zu erfassen sind und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt..."

Demnach fallen "andere Wirtschaftsgüter" nur dann unter den Spekulationstatbestand, wenn die einjährige Spekulationsfrist nicht überschritten wird.

Maßgebend für die Spekulationsfrist ist in der Regel das Verpflichtungsgeschäft (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) und nicht das Verfügungsgeschäft, d.h. die tatsächliche Übertragung der Sache selbst (vgl. VwGH 23.9.05, 2003/15/0105; UFS 6.4.06, RV/0263-F/02). Dies gilt sowohl für den Beginn des Fristenlaufs (Anschaffung) als auch für die Beendigung (Veräußerung) - vgl. Jakom EStG § 30 Rz 12.

Die Berechnung des Zeitraumes zwischen Anschaffung und Veräußerung erfolgt von Tag zu Tag (d.h. nächteweise vgl. Rz 6628 EStR).

Beispiel:
Anschaffung von privaten PKW am 30. September 2011. Veräußerung am 30. September 2012.
Es liegt ein Spekulationsgeschäft im Sinne des § 31 EStG vor (365 Nächte <= 1 Jahr in Nächten).

Variante:
Veräußerung des PKW's am 1. Oktober 2012. Die Veräußerung erfolgt außerhalb der Spekulationsfrist. Das Geschäft ist steuerfrei (366 Nächte > 1 Jahr in Nächten).

Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Spekulationsfristen, Spekulationsgeschäft 
 Herr H.K. schrieb am   13. Oktober 2018 folgendes:
Ich möchte gerne wissen welche Beträge zum Anschaffungswert eines Autos dazugerechnet werden können, und dann auch bei der Spekulationssteuer mit eingerechnet werden können.

Beispiel: Autokauf am 5 Mai 2018 - Rechnungspreis 28500,- Leasingsabschlussgeld: ca. 500,- 5 Jahres Garantiepacket: 500 Euro - Autoanmeldegebühr: 180,- Versicherung inkl. Vollkasko und Motorbezogener Steuer für 6 Monate: 1200,-


Zu welchen Maximalpreis kann das Auto mit 6 November 2018 verkauft werden, damit keine Spekulationssteuern anfallen! Tatsächlich wurden von mir ca. 30880 Euro bezahlt ohne Tankrechnungen (das wären nochmals ca. 500 Euro gewesen) -


Kann ich falls es der Markt hergibt das Auto nach 6 Monaten für 30880 Euro verkaufen - ohne dafür Spekulationssteuern zu bezahlen???
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at