Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1701)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (129)
   Umsatzsteuer und Zoll (46)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (7)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Michael über:
Handhabung von Fremdwährungsgewinnen in Verbindung mit Wertpapiererträgen

Isla über:
Immobilienertragsteuer auch bei Verkauf einer privaten Auslandsimmobilie?

Martin über:
Steurerklärung für verstorbene Person

Herr Schläfer über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Frau Hilton über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

guko66 über:
Neue Bauordnung für Wien: Ende der Airbnb-Vermietung in Wien beschlossen

Mag. Peter Knöll über:
Hauptwohnsitzbefreiung: Aufgabe des Hauptwohnsitzes nach einer Veräußerung ohne zeitliche Beschränkung möglich?

Nachzahlung aufgrund geringfügiger Beschäftigung und vorauszahlung


18. September 2016 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Ich erhielt die letzten sieben Jahre jeweils 300€ vom FA zurück. Letztes Jahr übte ich zwei geringfügige Beschäftigungen aus, sowohl als Kellnerin und zwei Monate auf einem Weihnachtsmarkt. Nun bekam ich ein Nachforderung von 560€. Und gleich dazu eine Vorauszahlung von 580€.
Ich übe heuer Keine geringfügige Tätigkeit mehr aus und bin Vollzeit beschäftigt, durch die ich gerade mal meine Fixkosten abdecken kann. Mein Konto ist ca 1300 im Minus. Diese Zahlung würde mich ruinieren. Was kann ich machen. Welche Möglichkeiten gibt es?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   25. September 2016 folgendes:
Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen 2016 bis spätestens 30.9.2019

Antrag auf Ratenzahlung (Achtung hier können Stundungszinsen anfallen )

Sollten Sie letztes Jahr auch schon Vollzeit verdient haben und geringfügig, kommt noch von der GKK eine Nachzahlung (da sie mehr als die Geringfügigkeit verdient haben)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 C.M. schrieb am   26. September 2016 folgendes:
Um die Nachzahlung kommen Sie nicht drumrum, immerhin haben Sie ja Geld verdient und schulden dem Staat somit die Steuern.

Wenn Sie jedoch im aktuellen Jahr keinen Nebenverdienst mehr haben, dann können Sie um eine Herabsetzung der Vorauszahlung ansuchen bzw. diese ganz ausheben, wenn Sie dies glaubhaft darlegen, dass wirklich kein Nebenverdienst eingehen wird.

***** Auszug****
Fällt Ihre Nebenbeschäftigung weg oder reduziert sich Ihr Einkommen, z.B. weil Sie Ihre Arbeitszeit verringern, so können Sie bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
*******
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at