Sg.Forum,können die Kosten für eine Psychotherapie und Zahnarztbehandlungen wenn sie privat gezahlt wurden (Kosten werden von GKK nicht übernommen) im Lohnsteuer-Ausgleich veranschlagt werden?
Mfg+Danke
Stb Michael BRAUN schrieb am 25. September 2016 folgendes:
Krankheitskosten können Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen.
Allerdings wird erst jener Betrag berücksichtigt, der Ihren Selbstbehalt (ca 8-12 % Ihres Einkommens) übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.