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Kinderbetreuungskosten


23. September 2016 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Sg Steuerberater!
Ich hätte Fragen bzgl. Absetzung der Kinderbetreuungskosten in meiner grenzüberschreitenden Situation.
Mein Hauptwohnsitz ist in der Slowakei, Nebenwohnsitz in der Österreich, wo ich auch eine selbständige Tätigkeit als Ärztin ausübe. Außerdem stehe ich in einem Anstellungsverhältnis in Deutschland, aus welchem ich mich in der 3-jährigen Elternzeit (Karenz) befinde. Ich beziehe also aus DE im 2016 weder Einkommen noch Kinderbetreuungsgeld.
Da 100% meines Einkommens aus Österreich stammt, bin ich hier auch unbeschränkt steuerpflichtig und muss hier Steuer zahlen.
Für die soziale Leistungen ist jedoch DE (Aufgrund des Anstellungsverhältnis), bzw. Slowakei(Aufgrund des Wohnsitzes) zuständig. Deswegen beziehe ich Kindergeld (Fbh) aus Deutschland.
Und ich unterliege der deutschen Rechstvorchriften (Koordinierung der systeme der Sozialen sicherheit) - habe A1 Formular.

Kann ich die Kinderbetreuungskosten in Österreich steuerlich absetzen?

Welche steuerliche Auswirkungen bzgl.anderen Absetzposten - Alleinverdienerabsetzbetrag,Kinderabsetzbetrag,Kinderfreibetrag hat für mich der Forumlar A1?

Vielen Dank für Ihren Rat!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   25. September 2016 folgendes:
Für die angeführten Absetzposten (kinderbetreuungskosten, alleinverdienerabsetzbetrag, ...) ist es erforderlich, dass Sie Anspruch von mehr als 6 Monaten auf den Kinderabsetzbetrag (Gemeinsam mit Familienbeihilfe) in österreich haben.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Frau Svec Susanna schrieb am   23. Dezember 2016 folgendes:
Guten Tag, ich bin slowakische Nationalität und arbeite (Festanstellung) in Oesterreich.
Hauptwohnsitz ist in der Slowakei, Nebenwohnsitz Oesterreich.
Sollte ich schwanger werden, habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld von Osterreich?
Welche Unterlagen sind dazu erforderlich?

Vielen Dank fuer eine Antwort. MfG Sussane
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   27. Dezember 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Svec

Nähere Informationen (auch welche Unterlagen erforderlich sind) erhalten Sie bei Ihrer zuständigen österreichischen Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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