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Bildungskarenz


23. September 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
S.g. Damen und Herren,

ich würde gerne für die Fertigstellung meiner Dissertation in Bildungskarenz gehen. Ich habe monatliche Mieteinnahmen von 420 Euro brutto was über der Zuverdienstgrenze von 412 Euro liegen würde, netto aber natürlich weniger ist. Meine Frage diesbezüglich wäre ob sich "Zuverdienst aus Mieteinnahmen" die man im Online Formular für das Ansuchen der Bildungskarenz angeben muss auf Brutto- oder Nettoeinnahme bezieht und ob mir im Falle dass es sich auf Bruttoeinnahmen bezieht keine Bildungskarenz zustehen würde.

 
 Frau Nosek schrieb am   23. Mai 2018 folgendes:
Mich interessiert dieses Thema auch! Wieso spielen Mieteinnahmen beim Bezug von Bildungskarenzgeld überhaupt eine Rolle, während sie für den Bezug von Arbeitslosengeld irrelevant sind? Die Gelder kommen doch aus demselben Topf und es handelt sich um Substanzeinkünfte und keine Erwerbseinkünfte. Dann müssten Zinseinkünfte doch auch eine Rolle spielen.

Hat jemand eine Antwort parat?

Vielen Dank!
 
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