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Gutschrift aus Umsatzsteuervoranmeldung


09. Oktober 2016 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo

Wenn ich eine UVA abgebe und dabei eine Zahllast herauskommt, dann melde ich das über den Punkt "Meldung zur Zahlung von SB" in Finanzonline, damit ich das dann direkt überweisen kann (ansonsten scheint es in der Zahlungsübersicht ja erst verspätet auf).

Was aber wenn sich ein Guthaben ergibt? Muss ich das dann auch über die Meldung zur Zahlung von SB melden (mit - als Vorzeichen?? oder wie?) , damit ich die Gutschrift bald auszahlen lassen kann oder muss ich hier abwarten, bis das FA das selbst macht?

Vielen Dank.

Gruß
C.M.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. Oktober 2016 folgendes:
Bei einer Gutschrift warten bis Ihr Finanzamt die UVA gebucht hat, damit dann eine Rückzahlungsantrag eingebracht werden kann

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 C.M. schrieb am   16. Oktober 2016 folgendes:
Vielen Dank Herr Braun!
Irgendwie ist es schwer solche Details über das Finanzonline in Erfahrung zu bringen. Es gibt zwar viele Infos, aber gewisse Details sucht man irgendwie vergebens. Vielen Dank nochmals.
 
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