Vor zwei Jahren war ich als Neuer Selbständiger bereits pflichtversichert. Nun erwäge ich einen Gewerbebetrieb (Handel mit Computern und Bürosystemen) zu eröffnen. Bekomme ich auch die Begünstigung für Neugründer bei der SVA in der Krankenversicherung ?
Besten Dank für Ihre Hinweise...
Mag. Peter Knöll schrieb am 19. Oktober 2016 folgendes:
Die Begünstigung für Neugründer in der Krankenversicherung nach § 25a Abs 4 GSVG (Neuzugangsgrundlage in der Krankenversicherung) setzt voraus, dass sie innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Tätigwerden keiner Tätigkeit mit Gewerbeschein - die eine eine Versicherungspflicht in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung begründet hat - nachgegangen sind. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass tatsächlich nur Neugründer in den Genuss der Begünstigung (fixe Beitragsgrundlage in der Neugründungsphase) kommen.
Eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Neuer Selbständiger vor der Gewerbeanmeldung (innerhalb der 10-Jahresfrist) ist hingegen unschädlich. Die Begünstigung steht dennoch zu.