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Zeitpunkt der Umsatzsteuerschuld bei innergemeinschaftlichem Erwerb


04. Jänner 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Steuerberater,

Wir importieren eine Maschine aus Deutschland. Im Dezember wurde eine Vorauszahlung über den Gesamtbetrag geleistet. Eine Rechnung liegt vor. Die Maschine wird aber erst jetzt im Jänner 2017 geliefert. In welcher UVA ist der innergemeinschaftliche Erwerb zu berücksichtigen? Dezember oder Jänner?

Besten Dank für Ihre Hilfe...



 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   04. Jänner 2017 folgendes:
Für die Entstehung der Steuerschuld ist der innergemeinschaftliche Erwerb maßgeblich. Dieser gilt als bewirkt - soweit er auf einer Lieferung beruht - mit dem Zeitpunkt des Beginns einer Beförderung oder Versendung ins Ausland. Wie dieser Zeitpunkt genau festzustellen ist wird freilich vom Gesetz nicht verraten.

Das heißt der innergemeinschaftliche Erwerb (ig Erwerb) ist in der Jänner UVA 2017 zu erklären. Nach herrschender Auffassung kann nämlich die Steuerschuld niemals vor dem tatsächlichen Erwerb entstehen.

Für die Fälligkeit gelten die allgemeinen Vorschriften. Danach ist die Steuerschuld bis zum 15. des zweitfolgenden Monats des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Monats zu entrichten.

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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