Wiener Linien Jahreskarte / Zugtickets absetzen |
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05. Jänner 2017 |
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Gast |
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3 Kommentare |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in Wien arbeitsbedingt meinen Zweitwohnsitz und kaufe jedes Jahr die Jahreskarte der Wiener Linien.
Kann ich den Betrag von 365 Euro anteilig absetzen, sprich pro Nutzungstag 1€ angeben? Wenn ja unter welchem Posten, Werbungskosten? Pendlerpauschale/Pendlereuro rechne ich jedes Jahr aus und gebe es auch immer in der Veranlagung an.
Weiters würde mich interessieren, ob man Zugtickets absetzen kann wenn man zwischen Zweit und Hauptwohnsitz pendelt (ÖBB Jahreskarte?!).
Besten Dank im voraus für eine Antwort,
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Stb Michael BRAUN schrieb am 09. Jänner 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Fabiola ! Sehr geehrte Frau Fabiola !
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können steuerlich NICHT berücksichtigt werden (sind bereits im Steuertarif eingerechnet)
eventuell können die ÖBB Kosten steuerlich abgesetzt werden (Familienheimfahrten) - hier muss man sich anschauen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Fabiola schrieb am 10. Jänner 2017 folgendes: |
Hallo Herr Braun,
danke für die Antwort. Ich dachte einmal wo gelesen zu haben, dass man die WL Karte anteilig absetzen kann sollte man diese hauptsächlich zu beruflichen Zwecken brauchen. Nun ja schade drum.
Ich pendle ein paar Mal im Monat zwischen Wien (Zweitwohnsitz) und NÖ (Hauptwohnsitz), habe dafür die ÖBB Jahreskarte im Gebrauch (99 Euro im Jahr) plus die Tickets aufgehoben bzw würde ich nur jene Tickets veranlagen welche ich noch zu Hause habe (leider wurden einige unabsichtlicherweise entsorgt). Welche primären Voraussetzungen müsste ich erfüllen?
Besten Dank im voraus |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 13. Jänner 2017 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Fabiola ! Sehr geehrte Frau Fabiola !
Die Voraussetzungen doppelte Haushaltsführung / Familienheimfahrten.
Wenn Sie Hilfe bei der Beurteilung Ihres Sachverhaltes benötigen, einfach melden
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
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Michael BRAUN, Steuerberater |
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