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verbuchen von förderungen der WKO


04. April 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
ich habe eine förderung der WKO erhalten, die den nettobetrag der rechnung abdeckt. ich hatte lediglich den mwst. betrag zu bezahlen.
in der umsatz steuererklärung muss ich unter der kennzahl 020 (steuerfreie einkünfte) eine Ziffer für den zuständigen paragrafen angeben.

welche?

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   04. April 2017 folgendes:
Die WKO gewährt den Zuschuss nicht deshalb, weil sie vom Unternehmer (Zuschussempfänger) also von ihnen eine Leistung erhält. Bei dem Zuschuss wird es sich daher wohl um einen echten nicht steuerbaren Zuschuss handeln.

Demzufolge ist die Förderung der WKO als nicht steuerbare Leistung anzusehen, die in der Umsatzsteuererklärung nicht einzutragen ist (auch nicht unter der KZ 000).

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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