Ich habe vor einigen Wochen einen Kaufvertrag für eine Wohnung abgeschlossen (Kauf als Anleger) - nun verlangt der Bauträger eine UID Nummer für die Rechnung. Lt. meinen Informationen wird diese nach Einreichung des Formulars Verf24 vergeben, welches aber erst nach Rechnungserhalt eingereicht werden kann. Muss ich daher die UID Nummer mit Formular U15 beantragen? Keine der Begründungen warum eine UID Nummer benötigt wird scheint da zuzutreffen.
Danke schon mal im Voraus.
Mag. Peter Knöll schrieb am 14. April 2017 folgendes:
Im U15 Formular ist in Ihrem Fall kein Kreuz zu setzen.
Zur Information: Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh. Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer), ist als zusätzliches
Rechnungsmerkmal auch die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) anzuführen.
Der Leistungsempfänger ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung alle erforderlichen Merkmale (d.h. auch die eigene UID) aufweist. Eine Rechnungsberichtigung (z.B. fehlende UID) kann nur vom Rechnungsaussteller vorgenommen werden.