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Einnahmen Ausgaben Rechnung - Strom, Miete, Telefon


14. April 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo! Ich habe ein Gewerbe auf meine Privatadresse angemeldet. Ich möchte nun die Stromrechnung, die Miete und die Telefonrechnung in die Buchhaltung aufnehmen. Wie funktioniert das? Wie hoch ist der betriebliche Anteil von Strom, Miete und Telefon?
Und muss ich dann bei der Verbuchung nur den betrieblichen Anteil verbuchen?
Danke.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   20. April 2017 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren

Achtung: ein Arbeitszimmer in Ihrer eigenen Wohnung können nur unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden !!!

Sollte Ihr Arbeitszimmer steuerlich absetzbar sein, können Sie die anteiligen (nach Anteil m2 Gesamtwohnung zu Arbeitszimmer) Kosten steuerlich berücksichtigen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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